Der richtige Rahmen für Ihre erfolgreiche Schnarchtherapie

Grundsätzlich sind Unterkieferprotrusionsschienen, kurz UKPS, eine hervorragende Alternative, um obstruktive Schlafapnoe erfolgreich zu behandeln. Damit Sie als Zahnarzt eine UKPS, häufig auch Schnarcherschiene genannt, bei gesetzlich versicherten Patienten eingliedern und abrechnen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Sie muss auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verschrieben werden
  2. Die Überweisung zur Mitbehandlung darf erst erfolgen, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt UND eine erfolglose Behandlung mittels Überdrucktherapie bereits durchgeführt wurde
  3. Die UKPS muss zweiteilig und bimaxillär verankert sein, individuell reproduzierbar adjustiert werden können, nachjustierbar in Millimeterschritten sein und die Einstellung des Protrusionsgrades ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal aktiven Unterkieferprotrusion möglich ist

1. Überweisende Ärzte

Gemäß § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV-SV zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen sind folgende Fachärzte ebenfalls qualifiziert, um eine Schnarchtherapie zu veranlassen:

  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen MKG
  • Kinder- und Jugendmediziner
  • Hals-Nasen-Ohren Ärzte HNO
  • Fachärzte für innere Medizin
  • Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie Neurochirurgie
  • Fachärzte für psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie
  • Allgemeinmediziner (weitere Einschränkungen sind zu beachten)

2. Unterkieferprotrusionsschiene NACH erfolgloser Überdrucktherapie

Bei über 80% der Patienten reduzieren UKPS deutlich das laute Schnarchen und der Apnoeindex wird ebenfalls um bis zu 50% gesenkt. Wichtig ist, dass eine erfolglose Überdrucktherapie mit Atemmaske der Verschreibung einer UKPS-Therapie vorausgeht. Die Federführung hat der überweisende Arzt.

3. Erfüllt die Anforderungen an eine UKPS: Silensor-sl

Der Markt bietet eine Fülle von Unterkieferprotrusionsschienen, aus denen der behandelnde Zahnarzt grundsätzlich auswählen kann. Aber Vorsicht, nicht alle davon können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Wir bei DiaDenta haben uns vor Jahren für das GKV-konforme UKPS-Konzept Silensor-sl entschieden. Die erprobte Schnarchtherapie besteht aus je einer Schiene für den Ober- und den Unterkiefer. Durch zwei seitliche Verbindungselemente wird der Unterkiefer gehalten oder nach vorne verlegt. Das Zurückrutschen des Unterkiefers und der Zunge und eine Verengung der Atemwege wird so verhindert. Kieferbewegungen sind grundsätzlich möglich. Der Silensor-sl wird komplett metallfrei hergestellt, die Anpassung der Unterkieferlage erfolgt über leicht austauschbare Verbindungselemente. Im Bereich des Oberkiefereckzahns rasten die Verbinder fest ein, im molaren Bereich des Unterkiefers erfolgt nur ein schwaches Einrasten, so dass bei Protrusionsbewegungen der Anker im Verbinder gleiten kann.

Sie möchten das GKV-konforme UKPS-Konzept Silensor-sl in Ihr Portfolio aufnehmen? Sie brauchen einen Kostenvoranschlag? Sie haben weitere Fragen zur Vorgehensweise oder zur Abrechnung? Dann sprechen Sie mich gerne telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular an.

Ihr ZTM Vadim Fedjunin

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